Wasserbett in der Mietwohnung

07.09.2022 15:45:00

Wasserbett in der Mietwohnung: Alles über Rechte, Pflichten und Risiken

Muss vor dem Aufstellen eines Wasserbetts der Vermieter gefragt werden? Darf ein Wasserbett auch im Altbau aufgebaut werden? Und wer zahlt eigentlich im unwahrscheinlichen Fall eines Wasserschadens? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Aufstellen eines Wasserbetts in der Mietwohnung.

Wasserbett in der Mietwohnung: Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?

Entgegen der weit verbreiteten Annahme hat Ihr Vermieter bei der Entscheidung über das Aufstellen eines Wasserbetts kein Mitspracherecht. Das gilt zumindest für die meisten Mietwohnungen in Gebäuden, die ab 1945 errichtet worden sind. Der Grund: Hier kann davon ausgegangen werden, dass die Decke das Wasserbett-Gewicht in jedem Fall tragen kann. Bereits 1992 bestätigte ein Gericht ausdrücklich, dass Mieter ein Wasserbett selbst dann aufstellen dürfen, wenn es der Vermieter untersagt. Das vorige Einholen einer Erlaubnis ist entsprechend nicht nötig. Wer Wert auf ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter legt, sollte diesen aber dennoch im Vorfeld über seine Pläne informieren.

Sonderfall Altbau, Häuser in Leichtbauweise und Spitzböden

Das Recht der Mieter ein Wasserbett aufzustellen gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Ausnahmen bilden Wohnungen, in denen unklar ist, ob die Decke dem Gewicht eines Wasserbetts standhalten würde. Das gilt allerdings nicht nur für das Aufstellen von Wasserbetten, sondern beispielsweise auch für schwere Schränke. In den folgenden Fällen muss ein Statiker erst grünes Licht für den Aufbau eines Wasserbetts geben.

  • Altbau: Altbauten und Fachwerkhäuser sind sehr unterschiedlich. Im Regelfall gilt auch hier: Das Aufstellen eines Wasserbetts ist problemlos möglich. Dennoch kommt es auf den Einzelfall an. Als Mieter ist es daher Ihre Pflicht, zunächst eine Erlaubnis einzuholen, bevor Sie ein Wasserbett aufstellen dürfen.

  • Leichtbau: Liegt Ihre Mietwohnung in einem Haus, das in Leichtbauweise errichtet worden ist, gelten vergleichbare Regelungen wie in einer Altbau-Wohnung. In Holzhäusern und Co. muss zunächst die Tragfähigkeit der Decke bestimmt werden.

  • Spitzboden: Spitzböden sind häufig nicht dafür ausgelegt, schwere Lasten zu tragen. Hier sollte daher in jedem Fall ein Statiker zu Rate gezogen werden.

Wasserbett-Versicherung: Das müssen Sie wissen

Gerade Mieter, die nicht in einer Erdgeschoss-Wohnung leben, beschäftigen sich häufig mit dem Thema Wasserbett-Versicherung. Immerhin könnte ein durch das Wasserbett bedingter Wasserschaden – so unwahrscheinlich er auch sein mag – ebenso die unteren Wohnungen beeinträchtigen. Eine spezielle Wasserbett-Versicherung allerdings gibt es nicht. Vielmehr werden etwaige Schäden durch bestehende Versicherungen abgedeckt.

  • Moderne Hausratsversicherungen decken Wasserschäden am Mobiliar oder sonstigen Gegenständen innerhalb der Mietwohnung ab – nicht aber am Wasserbett selbst. Ob die Hausratversicherung im Fall der Fälle wirklich einspringt, sollte im Vorfeld mit dem Versicherer geklärt werden.

  • Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden in benachbarten Wohnungen auf, für die Sie die Haftung tragen. Das gilt in der Regel auch für Wasserschäden, die durch ein Wasserbett verursacht worden sind.

  • Besitzt Ihr Vermieter eine Wohngebäudeversicherung, kommt diese für Wasserschäden an Gebäudebestandteilen wie Wänden sowie an fest installierten Gegenständen wie Einbauküchen auf.

Die Gefahr eines durch ein Wasserbett bedingten Wasserschadens ist allerdings denkbar gering und wird häufig überschätzt. So kann sich ein undichtes Wasserbett nicht schlagartig entleeren – und das tröpfchenweise ausgetretene Wasser wird im Fall der Fälle von der Sicherheitswanne aufgefangen. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens durch eine Spülmaschine liegt um ein Vielfaches höher.

Das Team von Meisel & Gerken wünscht Ihnen entspannte Nächte in Ihrem Wasserbett!

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